Als Kind haben wir in der Grundschule Witze gemacht: Also,
der Papst ist unfehlbar. Was ist aber, wenn er sagt, in 3 Tagen scheint
die Sonne, und es regnet?
Mittlerweile weiß ich, daß der Papst die Unfehlbarkeit
nur in bestimmten Fällen beansprucht, und zwar dann, wenn er in seiner
Eigenschaft als Römischer Bischof "ex Cathedra" spricht. Dann
beansprucht er, daß alle Katholiken das als Dogma akzeptieren müssen.
Dieses Unfehlbarkeitsdogma wurde auf dem ersten Vatikanischen Konzil am
18. Juli 1870 von Papst Pius IX verkündet und lautet im Wortlaut:
- "Zur Ehre Gottes, unseres Heilandes, zur Erhöhung
der katholischen Religion, zum Heil der christlichen Völker lehren
und erklären wir endgültig als von Gott geoffenbarten Glaubenssatz,
in treuem Anschluss an die vom Anfang des christlichen Glaubens her
erhaltene Überlieferung, unter Zustimmung des heiligen Konzils:
- Wenn der Römische Papst in höchster Lehrgewalt (=
ex cathedra) spricht, das heißt: wenn er seines Amtes als Hirt und
Lehrer aller Christen waltend in höchster apostolischer Amtsgewalt
endgültig entscheidet, eine Lehre über Glauben oder Sitten sei von
der ganzen Kirche festzuhalten, so besitzt er auf Grund des göttlichen
Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen ist, jene
Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei endgültigen
Entscheidungen in Glaubens- und Sittenlehren ausgerüstet haben
wollte. Diese endgültigen Entscheidungen des Römischen Papstes sind
daher aus sich und nicht aufgrund der Zustimmung der Kirche unabänderlich."
Bereits 1854 wurde ebenfalls von Papst Pius
IX als unfehlbares Dogma die "Unbefleckte
Empfängnis" Mariens verkündet, die besagt, daß Maria,
die Mutter Jesu, ihr Leben lang ohne jede Sünde, auch Erbsünde, sei.
Dies ist jedoch biblisch nicht begründbar und beruht auf umstrittenen
Offenbarungen sogenannten "Marienerscheinungen":
- „Zu Ehren der Heiligen und Ungeteilten
Dreifaltigkeit, zu Schmuck und Zierde der jungfräulichen
Gottesmutter, zur Erhöhung des katholischen Glaubens und zur Mehrung
der christlichen Religion, in der Autorität unseres Herrn Jesus
Christus, der seligen Apostel Petrus und Paulus und der Unseren erklären,
verkünden und definieren Wir: Die Lehre, dass die seligste Jungfrau
Maria im ersten Augenblick ihrer Empfängnis durch ein einzigartiges
Gnadenprivileg des allmächtigen Gottes, im Hinblick auf die
Verdienste Jesu Christi, des Erretters des Menschengeschlechtes, von
jedem Schaden der Erbsünde unversehrt bewahrt wurde, ist von Gott
geoffenbart und darum von allen Gläubigen fest und beständig zu
glauben.“
-
- Papst Pius XII hat 1950 ein weiteres umstrittenes
Dogma über die leibliche Himmelfahrt Marias verkündet:
-
- „Wir verkünden, erklären und definieren es als
ein von Gott geoffenbartes Dogma, dass die Unbefleckte, allzeit jungfräuliche
Gottesmutter Maria nach Ablauf ihres irdischen Lebens mit Leib und
Seele in die himmlische Herrlichkeit aufgenommen wurde.“
-
- In der Bibel steht jedoch, daß Maria keineswegs
allzeit Jungfrau war. Jesus hatte 4 Brüder und mindestens 2
Schwestern, und in Matthäus 1, 25 steht, daß nach der Geburt Jesu
Joseph mit Maria auch Geschlechtsverkehr hatte: "Und er
(Joseph) berührte sie (Maria) nicht, bis daß sie einen Sohn gebar,
und hieß seinen Namen Jesus."
Also war Maria keine immerwährende Jungfrau!
Das
grundsätzliche Problem an den Mariendogmen ist, daß sie Maria bzw. die
meiner festen Ansicht nach okkulten Botschaften der Marienerscheinungen in
den Vordergrund stellen, während sie von der Erlösungstat Jesu Christi
ablenken.
Wenn der Papst
schon Unfehlbarkeit für sich beansprucht, warum sagt er dann nicht
"ex cathedra" daß Jesus Christus unser Erlöser ist, daß Jesus
Nächstenliebe, insbesondere von den Reichen, erwartet und daß wir nicht
andere verdammen sollen (Bergpredigt, Matthäus 5-7)?
Ist der Papst
also unfehlbar? Wenn ich diese Frage im Sinne von Radio Eriwan beantworte
dann lautet die Antwort ganz klar und ganz eindeutig:
"Im Prinzip
ja. Nur dort, wo er es beansprucht, ist er es nicht, und dort, wo er es
wäre, beansprucht er es nicht!"
- Martin Wagner, 29.5.2007, letzte Änderung am
21.3.2009
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