BGH verurteilt Gartenbesitzer wegen Mitstörerhaftung Foto-CD für 18 Euro mit über 1000 Astronomiefotos - 5 Euro für die Kindernothilfe Wenn Sie aus der Medienbranche sind (TV, Radio...) habe ich hier ein interessantes Angebot! Ich (Martin Wagner) trete auch als Kabarettist auf!
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Karlsruhe (MW): Der Bundesgerichtshof hat in einem
gestern veröffentlichtem Grundsatzurteil letztinstanzlich einen
Gartenbesitzer zu 9 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer
Geldbuße von 60 Tagessätzen verurteilt, weil Unbekannte Steine von
dessen Garten in Fensterscheiben geworfen hatten. Dabei entstand ein
Sachschaden von 3700 Euro, den der Pensionär ebenfalls bezahlen muß,
da die Täter unerkannt entkommen konnten. Das Gericht berief sich dabei
auf den Grundsatz der Mitstörerhaftung. Steine seien, so die Richter,
"gefährliche Gegenstände", und dürfen nicht ungesichert im
Garten liegen.
Der BGH empfiehlt Gartenbesitzern daher, Steine mit Neodym-Power-Magneten zu versehen und ein Eisengitter in den Garten einzugraben. Dies sei auch gut gegen Erdstrahlen, so die Richter.
Martin Wagner, vor dem 1.4.2010 Mehr zum heutigen Tage: |
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