BGH verurteilt Gartenbesitzer wegen Mitstörerhaftung

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Karlsruhe (MW): Der Bundesgerichtshof hat in einem gestern veröffentlichtem Grundsatzurteil letztinstanzlich einen Gartenbesitzer zu 9 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldbuße von 60 Tagessätzen verurteilt, weil Unbekannte Steine von dessen Garten in Fensterscheiben geworfen hatten. Dabei entstand ein Sachschaden von 3700 Euro, den der Pensionär ebenfalls bezahlen muß, da die Täter unerkannt entkommen konnten. Das Gericht berief sich dabei auf den Grundsatz der Mitstörerhaftung. Steine seien, so die Richter, "gefährliche Gegenstände", und dürfen nicht ungesichert im Garten liegen.

Der BGH empfiehlt Gartenbesitzern daher, Steine mit Neodym-Power-Magneten zu versehen und ein Eisengitter in den Garten einzugraben. Dies sei auch gut gegen Erdstrahlen, so die Richter.  

 

Martin Wagner, vor dem 1.4.2010

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