Wann ist religiöse Kritik erlaubt?

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In Deutschland herrscht Meinungsfreiheit - sollte man meinen. Doch diese wird beschränkt, wenn sich jemand dadurch beleidigt fühlt. So ist z.B. der Satz "Ich meine, daß Sie ein Idiot sind" strafbar - selbst dann, wenn er dem gesunden Menschenverstand nach berechtigt ist! Wenn zum Beispiel ein Autofahrer auf einem Behindertenparkplatz parkt und ein Rollstuhlfahrer ihn mit dem oben erwähnten Satz beschimpft, dann kann er nach Paragraph 185 StGB wegen Beleidigung mit üblicherweise 30 Tagessätzen - dem Nettogehalt eines Monats - bestraft werden, obwohl er doch eigentlich moralisch im Recht ist.

Was Religion betrifft, so gibt es bekannterweise viele Sekten, die von sich beanspruchen, die einzig gültige Wahrheit zu predigen. Wenn so ein Sektenprediger sagt "Unsere Gruppe ist die einzig wahre, alle anderen führen zum Teufel" dann bleibt das üblicherweise straffrei, weil "alle anderen" ein sehr allgemeiner Begriff ist. Wenn z.B. eine Frau sagt "Alle Männer sind Schweine" passiert ihr nichts, wenn sie sagt "Der Mann XY ist ein Schwein" ist das Beleidigung. Andererseits - ein Mann sollte so etwas über Frauen nicht sagen, da Frauen aufgrund ihrer jahrtausendelangen Diskriminierung als besonders schützenswert gelten. 

Wenn jetzt ein Andersgläubiger die oben erwähnte Sekte angreift und seinerseits sagt "Die Sekte XY ist vom Teufel" dann kann er wegen Beleidigung belangt werden, da er eine konkrete Sekte beleidigt. Wenn er sagt "Alle Sekten sind vom Teufel" ist das wiederum erlaubt.

Nun gibt es noch Paragraph 166 StGB "Beschimpfung religiöser Bekenntnisse". Dort wird die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften mit bis zu 3 Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft, wenn sie den öffentlichen Frieden gefährdet. Interessanterweise wird hier nicht der Ruf der beleidigten Religionsgemeinschaft sondern der öffentliche Friede geschützt. Wenn sich also zwei Religionsgemeinschaften - eine friedliche und eine gewaltbereite (Honi soit qui mal y pense) - gegenseitig beleidigen, so wird die gewaltbereite nicht bestraft, weil die friedliche harmlos ist. Die friedliche muß hingegen mit einer Verurteilung rechnen, da sie die gewaltbereite zu Racheakten provoziert und somit den öffentlichen Frieden stört! Meiner Meinung nach müßte es eher andersherum sein, da nach der derzeitigen Rechtssprechung Gewalt belohnt wird!

Wenn ein religiöser Mensch eine Botschaft predigt, daß seine Rede von Gott gewollt sei und man sie glauben müsse, ein Kritiker aber sagt, daß sie vom Teufel sei, dann fordere ich, daß er das Recht haben muß, dies zu sagen. Sonst wird jegliche Religionskritik verhindert und Sekten aller Couleur haben freies Spiel. Jesus predigt "Bittet für die, die euch beleidigen und verfolgen" (Matthäus 5,44b)! Wenn ein Prediger wirklich vom Geist Gottes erfüllt ist, sollte er dies beherzigen.

 

Zu erwähnen bleibt noch, daß ich ein an Justizfragen interessierter Physiker und nicht Anwalt bin - meine oben erwähnten Aussagen sind nicht rechtsverbindlich und können von einzelnen Richtern auch anders beurteilt werden.

 

Martin Wagner, 22.3.2015, letzte Änderung 2.4.2015

 

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